Die sogenannte „Gratis Zahnspange“ ist ab 1. Juli 2015 für Kinder und Jugendliche in Österreich erhältlich.
Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, die eine schwere Zahn- bzw. Kieferfehlstellung aufweisen (Stufen 4 und 5 des englischen Behandlungsbedürftigkeits-Index IOTN) wird eine kieferorthopädische Behandlung auf Kosten der Krankenkassen ermöglicht, und zwar ohne finanziellen Selbstbehalt für die Familien.
Bei der Gratis-Zahnspange handelt es sich entweder um eine abnehmbare Zahnspange oder eine festsitzende Zahnspange, je nach Art der Fehlstellung.
Anspruchsberechtigt sind Patienten, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Gesetzliche Krankenversicherung, Wohnsitz in Österreich
• Der Patient hat bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
• Schwere oder mittelschwere Fehlstellung der Zähne nach IOTN 4 oder IOTN 5
Unsere Ordination ist Vertragspartner der Kassen in der Kieferorthopädie.
Bitte kontaktieren Sie uns für einen Erstberatungstermin, bei der wir Ihren IOTN feststellen und Ihren Anspruch auf eine Gratis-Zahnspange klären.